"Ihre Füße in guten Händen"
 

 

Über mich 

Hallo, ich bin Luisa Dyck - Podologin mit einem langjährigem Hintergrund im Gesundheitswesen & Wurzeln in Oerlinghausen.

Nach meiner Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten und mehreren Jahren Berufserfahrung in Arztpraxis und Klinik absolvierte ich nebenberuflich eine Weiterbildung zur Betriebswirtin im Gesundheits- und Sozialwesen (FHM). In dieser Zeit wurde mir bewusst, dass ich mich mit den Strukturen im Krankenhauswesen nicht identifizieren kann.

Diese Erkenntnis war für mich der Anstoß, über neue Wege nachzudenken. Und so kam im Urlaub die Wende: Durch viel Barfußlaufen wuchs mein Interesse an der Fußgesundheit - und der Entschluss, Podologin zu werden, war schnell gefasst.

Während meiner nebenberuflichen podologischen Ausbildung konnte ich auf mein medizinisches Vorwissen zurückgreifen - das war hilfreich, jedoch auch herausfordernd. Dabei wurde mir bewusst, wie wichtig es ist, theoretische Inhalte immer wieder mit der praktischen Realität & aktuellen medizinischen Erkenntnissen abzugleichen. Genau dieser Anspruch begleitet mich bis heute in meiner täglichen Arbeit.

Heute verbinde ich mein medizinisches Wissen mit podologischer Fachkompetenz - immer mit dem Ziel, Sie individuell und bestmöglich zu behandeln.

Dabei lege ich großen Wert auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärztinnen & Ärzten, der Schuhorthopädietechnik sowie der Physiotherapie. Dies ermöglicht eine abgestimmte fachübergreifende Betreuung und trägt wesentlich dazu bei, Ihre Fußgesundheit ganzheitlich zu unterstützen.


Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen - und Ihre Füße in den Mittelpunkt zu stellen.

 


Über meinen Beruf

Die Podologie besteht in Deutschland erst seit Inkrafttreten des PodG im Jahr 2002, weshalb dieser Beruf vielen noch nicht näher bekannt ist.

Podologen wirken gemäß Podologengesetz (PodG) im Bereich der präventiven, therapeutischen und rehabilitativen medizinischen Fußbehandlung mit.

Bitte beachten Sie:

Als Podologe ist man fachlich in der Lage, krankhafte Veränderungen am Fuß zu erkennen, darf diese jedoch nicht diagnostizieren. Wenn bei der Behandlung Auffälligkeiten festgestellt werden - z.B. krankhafte Nagel-/Hautveränderungen -, ist eine ärztliche Abklärung erforderlich.

Liegt keine ärztliche Diagnose oder (Heilmittel-)Verordnung vor, dürfen betroffene Bereiche ausschließlich pflegend bzw. kosmetisch behandelt werden, sofern dies aus fachlicher Sicht sicher möglich ist.

Weitere Informationen über die Podologie finden Sie z.B. hier (externer Link) https://www.gesundheitsinformation.de/podologie-medizinische-fussbehandlung.html

Ich bin Mitglied im Deutschen Verband für Podologie (ZFD) e.V., der die rechtlichen und fachlichen Unterschiede zwischen Fußpflegern und Podologen klar darstellt. Detaillierte Informationen finden Sie hier (externer Link) https://www.podo-deutschland.de/fileadmin/user_upload/PDFs/Abgrenzung_Podologie_vs._Fusspflege.pdf

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